Sicherheitsstufen bei Aktenvervichtern
Sicherheitsstufen nach DIN 32 757
Je nach seiner Vertraulichkeit kann Schriftgut einer bestimmten Sicherheitsstufe zugeordnet werden. Nach
DIN 32 757 sind fünf Sicherheitsstufen definiert. Diese Norm gibt Empfehlungen, wie das einer Sicherheitsstufe zuge-
ordnete Schriftgut vernichtet werden sollte. Dabei gilt: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die Abmessungen
der Streifen bzw. Partikel. Für besondere Anwenderkreise gibt es zusätzlich die Stufe »Level 6«, die sich außerhalb
dieser DIN-Norm etabliert hat. Bei hohen Durchsatzmengen, wie sie z.B. bei Großmengen-Aktenvernichtern anfallen,
kann durch zusätzliche Maßnahmen wie Vermischen oder Verpressen der Streifen bzw. Partikel eine noch höhere
Sicherheitsstufe erreicht werden.
Grundsätzlich stehen zwei Schnittarten zur Verfügung: Streifenschnitt und Partikelschnitt (Cross Cut). Streifenschnitt
bietet eine hohe Blattleistung und eine preis wertere Schneidwerktechnik. Partikelschnitt garantiert eine höhere
Daten sicherheit bei geringerer Blattleistung und weniger Abfallvolumen.
SICHERHEITSSTUFE 1
Für allgemeines Schriftgut, das
unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 2
Für internes Schriftgut, das
unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 3
Für vertrauliches Schriftgut, das
unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 4
Für geheimzuhaltendes Schriftgut,
das unlesbar gemacht werden soll.
SICHERHEITSSTUFE 5
Für extrem hohe Sicherheits-
anforderungen.
LEVEL 6
Keine DIN-Sicherheitsstufe
nur für besondere Anwenderkreise.